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Kein genereller Garantieverlust ! Es wird immer wieder behauptet, dass durch den Einbau einer Anhängerkupplung beim smart die Herstellergarantie insgesamt erlöscht.
Das ist falsch!
MCC Smart selber hat mit Schreiben vom 2.September 2003 an die Schweizerische Wettbewerbskommission ausgeführt:
""Im übrigen ist es nicht
richtig, dass smart City-Coupé/Cabrio-Fahrzeuge mit Anhängerkupplung per se die Herstellergarantie verlieren. Richtig ist jedoch, dass die Herstellergarantie für Bauteile erlischt, deren Fehlfunktion durch den
Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde.""
Solche Fehlfunktionen sind bis heute nicht aufgetreten, bzw. uns ( MDC )nicht bekannt !
Ab sofort mit Allgemeiner Betriebsgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrtbundesamt und erhöhter Anhängelast bei Fahrzeugen mit ESP !
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