Das Original von MDC
Merkmale
Kein genereller Garantieverlust !
Es wird immer wieder behauptet, dass durch den Einbau einer Anhängerkupplung beim smart die Herstellergarantie insgesamt erlöscht.
Das ist falsch!
Die smart Vertriebs GmbH selber hat in einem Rundschreiben / Newsletter vom 10. August 2007 an seine Vertriebspartner ( smart Center ) u.a. ausgeführt :
smart hat, durch eine eigene subjektive Fahrerprobung einer AHK und eines Anhängers, seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt.
Aktuell ergeben sich hieraus keine erkennbaren Gefahren, bei ordnungsgemässem Einsatz der für den neuen smart fortwo konzipierten Anhängerkupplung.
Auszug Zitat:
"" Ein smart fortwo, mit ordnungsgemäss zertifizierter Anhängerkupplung eines Fremdanbieters verliert, trotz fehlender genereller Freigabe für den Hängerbetrieb durch smart, seine allgemeine Betriebserlaubnis und Herstellergarantie nicht. Allerdings erlischt die Herstellergarantie für die Bauteile, deren Fehlfunktion durch den Einbau einer Anhängerkupplung bzw. durch den Anhängerbetrieb verursacht wurde ""
Ende Zitat :
Solche Fehlfunktionen sind bis heute nicht aufgetreten, bzw. uns ( MDC )nicht bekannt !
Wir sind der erste und einzige Hersteller einer Anhängerkupplung für den smart for2 Typ 451 mit Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt mit einer e1 Kennzeichnung ( Europazulassung)!!

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